Advokatur

Unsere Allgemeinpraxis mit wirtschaftsrechtlicher Ausrichtung steht Ihnen sowohl beratend als auch forensisch zur Verfügung.

Sprachen: deutsch, englisch, französisch, italienisch

Die hauptsächlichsten Tätigkeitsgebiete sind:

Ehe- und Erbrecht

  • ehe- und erbrechtliche Beratung
  • Erstellen von Ehe- und Erbverträgen sowie Testamenten
  • Erbteilungen, Willensvollstreckungen, Regelung der Nachfolge im Betrieb
  • Führung von erbrechtlichen Prozessen und aussergerichtlichen Auseinandersetzungen

Gesellschafts- und Firmenrecht

  • Beratung und Unterstützung in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts, mit entsprechender Notariatstätigkeit
  • Übernahme von Verwaltungsrats- und Geschäftsführungsmandaten
  • Übernahme von Prozessmandaten im Gesellschafts- und Firmenrecht
  • Gewährung von Domizil

Bankenrecht

  • Prozessführung und Interessenwahrung in Insolvenzverfahren
  • Vertretung in Schadenersatz- und anderen Prozessen

Vertragsrecht, insbesondere Werkvertrags- und Auftragsrecht,Verträge betreffend Immobilien

  • Beratung sowie Ausarbeitung von Werk-, Kauf- und Dienstleistungsverträgen, Erstellung von Grundstückverträgen (z.B. Kauf-, Dienstbarkeitsverträge)
  • Vertretung bei gerichtlichen und aussergerichtlichen Auseinandersetzungen des Vertragsrechts und in Immobilienstreitigkeiten

Arbeitsrecht

  • Beratung, Ausarbeiten von Arbeitsverträgen
  • Gesuche um Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen
  • Vertretung bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten

Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

  • Beratung und Interessenwahrung in Insolvenzverfahren
  • Schuldbetreibungen

Internationales Privatrecht
Wirtschaftsstrafrecht
Schiedsgerichtsbarkeit
Kartell- und Wettbewerbsrecht

Notariat
  • Gründung von Gesellschaften (insbesondere GmbH, AG)
  • sämtliche Beurkundungen des Gesellschaftsrechts (Sitzverlegung, Statutenänderung, Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung, Beurkundungen gemäss Fusionsgesetz, Auflösung)
  • Eheverträge
  • Erbverträge
  • letztwillige Verfügungen
  • Bürgschaften
  • Errichtung von Stiftungen
  • Beglaubigung von Unterschriften (insbesondere für den Verkehr mit in- und ausländischen Behörden, z.B. mit dem Handelsregister) und Kopien von Originaldokumenten.

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